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Stella Liebeck Preis
© / Mario Konrad

Zum ewigen Ruhm der 81-jährigen Stella Liebeck, die sich bei McDonalds einen Becher Kaffee über den Leib schüttete und anschliessend $4.5 Millionen Schadenersatz erhielt, weil sie nicht auf die Tatsache hingewiesen worden sei, dass der Kaffee heiss ist, wird nun jährlich der STELLA-LIEBECK-PREIS an diejenigen verliehen, die im jeweils vergangenen Jahr mit genialer Unverfrorenheit Schadenersatz gerichtlich forderten und erhielten.

Auf Platz 5 (teilen sich drei Kandidaten):

Auf Platz 4:

Jerry Williams aus Little Rock/Arkansas erhielt $14’500 Schmerzensgeld und die Heilbehandlungskosten zugesprochen, weil ihn der Beagle des Nachbarn in den Hintern gebissen hatte. Das Schmerzensgeld erreichte den geforderten Betrag nicht ganz, weil die Jury zu der Auffassung gelangte, Mr.Williams hätte nicht über den Zaun klettern und mehrfach mit seiner Luftpistole auf den Hund schiessen sollen.

Auf Platz 3:

Ein Restaurant in Philadelphia musste an Ms. Amber Carson aus Lancaster/Pennsylvania ein Schmerzensgeld von $113’500 zahlen, weil diese im Restaurant auf einer Getränkepfütze ausgerutscht war und sich das Steissbein gebrochen hatte. Auf dem Fussboden befand sich das Getränk, weil Ms.Carson es 30 Sekunden zuvor ihrem Freund ins Gesicht geschüttet hatte.

Auf Platz 2:

Kara Walton aus Clymont/Delaware stürzte aus dem Toilettenfenster einer Diskothek und schlug sich zwei Vorderzähne aus. Sie erhielt die Zahnbehandlungskosten und $12’000 Schmerzensgeld zugesprochen. Gestürzt war sie bei dem Versuch, sich durch das Toilettenfenster in die Diskothek zu mogeln und $3.50 Eintritt zu sparen.

Auf Platz 1 (einstimmig):

Unangefochtener Sieger des Wettbewerbs um den Stella-Award ist: Mr. Merv Grazinski aus Oklahoma City. Der Wohnwagenhersteller Winnebago MotorHomes musste ihm nicht nur ein neues Wohnmobil stellen, sondern auch $1’750’000 Schmerzensgeld bezahlen. Auf dem Heimweg von einem Football-Spiel hat Mr. Grazinski die Tempomatic seines Gefährts auf 110 km/h eingestellt und danach den Fahrersitz verlassen, um sich im hinteren Teil des Wohnmoblis einen Kaffee zu bereiten. Das Wohnmobil kam prompt von der Strasse ab und überschlug sich. Mr. Grazinski begründete seine Forderung mit der Tatsache, dass in der Betriebsanleitung des Wohnmobils nicht darauf hingewiesen worden sei, dass man auch bei eingeschalteter Tempomatic den Fahrerplatz nicht verlassen dürfe. Der Hersteller hat - in Erwartung weiterer Trottel - inzwischen die Bedienungsanleitung geändert.

Wenn wundert da noch ein Präsident wie Georg W. Bush….?